Leistungen für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer


Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer befinden sich in einer janusköpfigen Situation: Einerseits üben sie kraft ihrer organschaftlichen Leitungsmacht die Arbeitgeberfunktionen gegenüber sämtlichen nachgeordneten Arbeitnehmern aus. Andererseits sind sie selbst dienstvertraglich mit ihrem Unternehmen verbunden. Eine zusätzliche Verquickung besteht im Falle der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an dem Unternehmen.

Diese Konstellation führt dazu, dass zahlreiche Arbeitnehmerschutzvorschriften auf Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer keine Anwendung finden. Vor allem das Kündigungsschutzgesetz findet, bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle, auf Geschäftsführer keine Anwendung.

Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern biete ich unter anderem folgende Leistungen an:
  • Gestaltung von Dienstverträgen


  • Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern und Geschäftsführern


  • Beratung und Vertretung bei Haftungsfragen im Außenverhältnis


  • Beratung und Vertretung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag