Neue Gesetze

Neuer Basiszinssatz/höhere Verzugszinsen

Die Bundesbank hat den Basiszinssatz mit Wirkung zum 1. Juli 2007 auf 3,19 % angehoben. Das hat Auswirkungen auf die Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen: Nach § 288 Absatz 1 BGB betragen die Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Forderungen gegenüber Nichtverbrauchen liegen die Verzugszinsen bei 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die jetzige Anhebung des Basiszinssatzes führt daher zur Erhöhung der Verzugszinsen auf 8,19% bzw. 11,19%.


Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz

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