Archiv Arbeitsrecht - Teilzeit

Risiko für Arbeitgeber: Überstunden von Teilzeitkräften äußerst gefährlich!
Das Problem:
Viele Arbeitgeber kennen dieses Szenario: Über längere Zeit werden teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus beschäftigt. Und nicht selten geschieht dies gezielt, um in Flautezeiten „Personal abbauen“ zu können, ohne dafür eine einzige Kündigung aussprechen zu müssen. Der Arbeitgeber verzichtet einfach nur auf die Überstunden der Teilzeitkräfte.
 
Das Urteil:
Diese Praxis ist nunmehr durch ein Urteil des LAG Hamm stark gefährdet. Wird eine Teilzeitkraft über längere Zeit wegen verstärkten Arbeitsanfalls im Umfang einer Vollzeitkraft eingesetzt, so kann dies zu einer stillschweigenden Änderung des Arbeitsvertrages führen. Der Arbeitnehmer hat dann einen vertraglichen Anspruch darauf, auch künftig als Vollzeitkraft beschäftigt zu werden (LAG Hamm, Urteil vom 04.05.2006, 8 Sa 2046/05, anhängig beim BAG unter 5 AZR 504/06).
 
Praxis-Tipp:
Es kommt auf den Einzelfall an. Überprüfen Sie daher Ihre Überstundenpraxis bei jedem einzelnen Teilzeitbeschäftigten (Umfang der Überstunden; Gesamtzeitraum dieser Verfahrensweise). Gibt oder gab es jeweils konkrete Anlässe für die Überstunden? Möglicherweise kann auch die Vereinbarung einer sog. doppelten Schriftformklausel helfen, um Begehrlichkeiten Ihrer Teilzeitbeschäftigten zu vermeiden.
 
Für nähere Informationen und Hilfestellung stehe ich gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz

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