Neue Gesetze
Renteneintrittsalter wird erhöht - Neuregelung vermutlich im März 2007
Berlin: Vermutlich im März 2007 wird der Gesetzgeber die Erhöhung des Renteneintrittsalters beschließen. Die
Regelaltersrente wird dann schrittweise von gegenwärtig 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt zunächst um
einen Monat pro Jahr. Ab dem Jahr 2024 wird die Anhebung zwei Monate pro Jahr betragen. Eine Ausnahme gilt für langjährig
Versicherte, die mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben: Für sie bleibt
es bei der bisherigen Regelaltersrente von 65 Jahren. Für alle übrigen Arbeitnehmer gilt, dass ein früherer Rentenbezug
zwar mit 63 Jahren möglich ist, dies aber zu erheblichen Abschlägen bei der Rente führt. Für jeden vorgezogenen Monat wird
ein Abschlag von 0,3% vorgenommen.
Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Die Erhöhung des Renteneintrittsalters wird der nachlassenden
Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer in vielen Fällen nicht gerecht. Darunter leiden nicht nur die betroffenen
Arbeitnehmer selbst. Auch für Arbeitgeber stellt sich die Frage, ob und wie eine vorzeitige Beendigung des
Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden kann. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist für den Arbeitnehmer in
der Regel mit der Verhängung einer Sperrzeit verbunden. Darüber hinaus wird der Arbeitgeber aufgrund der erheblichen
Beschäftigungsdauer älterer Arbeitnehmer auch eine höhere Abfindung zu zahlen haben. Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt
hinzu, dass eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder zur Arbeitslosigkeit führt oder aber zu einer
vorgezogenen Inanspruchnahme der Rente (ab 63 Jahren). Das bedeutet erhebliche Abschläge bei der Rente. Eine
betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist aus Sicht des Arbeitgebers wiederum riskant, weil ältere
Arbeitnehmer in der Regel eine erhebliche Beschäftigungsdauer aufweisen und daher bei der Sozialauswahl hohen Schutz
genießen.
Als Alternative bietet sich die Vereinbarung der Altersteilzeit an. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters wird
zwar dazu führen, auch derartige Altersteilzeitverträge erst zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen. Die Altersteilzeit
ermöglicht aber unverändert einen fließenden Übergang zum Rentenbezug und bietet dem Arbeitgeber gleichzeitig die nötige
Sicherheit, dass das Arbeitsverhältnis ohne Abfindung tatsächlich zu einem festgelegten Zeitpunkt endet.
Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz
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