Neue Gesetze

Renteneintrittsalter wird erhöht - Neuregelung vermutlich im März 2007

Berlin: Vermutlich im März 2007 wird der Gesetzgeber die Erhöhung des Renteneintrittsalters beschließen. Die Regelaltersrente wird dann schrittweise von gegenwärtig 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt zunächst um einen Monat pro Jahr. Ab dem Jahr 2024 wird die Anhebung zwei Monate pro Jahr betragen. Eine Ausnahme gilt für langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben: Für sie bleibt es bei der bisherigen Regelaltersrente von 65 Jahren. Für alle übrigen Arbeitnehmer gilt, dass ein früherer Rentenbezug zwar mit 63 Jahren möglich ist, dies aber zu erheblichen Abschlägen bei der Rente führt. Für jeden vorgezogenen Monat wird ein Abschlag von 0,3% vorgenommen.

Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Die Erhöhung des Renteneintrittsalters wird der nachlassenden Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer in vielen Fällen nicht gerecht. Darunter leiden nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer selbst. Auch für Arbeitgeber stellt sich die Frage, ob und wie eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden kann. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist für den Arbeitnehmer in der Regel mit der Verhängung einer Sperrzeit verbunden. Darüber hinaus wird der Arbeitgeber aufgrund der erheblichen Beschäftigungsdauer älterer Arbeitnehmer auch eine höhere Abfindung zu zahlen haben. Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt hinzu, dass eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder zur Arbeitslosigkeit führt oder aber zu einer vorgezogenen Inanspruchnahme der Rente (ab 63 Jahren). Das bedeutet erhebliche Abschläge bei der Rente. Eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist aus Sicht des Arbeitgebers wiederum riskant, weil ältere Arbeitnehmer in der Regel eine erhebliche Beschäftigungsdauer aufweisen und daher bei der Sozialauswahl hohen Schutz genießen.

Als Alternative bietet sich die Vereinbarung der Altersteilzeit an. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters wird zwar dazu führen, auch derartige Altersteilzeitverträge erst zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen. Die Altersteilzeit ermöglicht aber unverändert einen fließenden Übergang zum Rentenbezug und bietet dem Arbeitgeber gleichzeitig die nötige Sicherheit, dass das Arbeitsverhältnis ohne Abfindung tatsächlich zu einem festgelegten Zeitpunkt endet.


Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz

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