Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat landen häufig vor der Einigungsstelle. In der betrieblichen Praxis
wissen die Parteien häufig jedoch nicht, wann genau eine Einigungsstelle angerufen werden kann oder muss, welche Kosten hierfür
anfallen und wer sie zu tragen hat. In einem aktuellen Praxisbeitrag gibt Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer einen Überblick über die mit der
Anrufung der Einigungsstelle zusammenhängenden Kostenfragen (Handbuch ArbeitGeberRechte Betriebsrat, März/April 2008, S. 39 -
58).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz