die Kosten einer Nacherfüllung objektiv unverhältnismäßig hoch wären – denn diese Frage entscheidet allein der Verkäufer.
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2005, NJW 2006, Seite 1195)
Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz
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