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Richtige Reaktion bei Kaufmängeln: Dem Verkäufer Nacherfüllung ermöglichen

Bei Mängeln am Kaufgegenstand muss der Käufer dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung auch dann geben, wenn:
  • er selbst noch gar nicht weiß, ob ein Defekt überhaupt auf einem Sachmangel beruht – der Käufer darf daher nicht erst einmal selbst reparieren lassen und dann Kostenersatz verlangen;
  • die Kosten einer Nacherfüllung objektiv unverhältnismäßig hoch wären – denn diese Frage entscheidet allein der Verkäufer.
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2005, NJW 2006, Seite 1195)


Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz


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