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Aktuelle Urteile
Haftung des gewerblichen Verkäufers beim Gebrauchtwagenkauf - Angabe des
Kilometerstands
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| Das Urteil: |
Macht ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler Angaben über eine bestimmte
Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs, kann darin die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie liegen. Auf ein
Verschulden des gewerblichen Verkäufers kommt es dann nicht an. Das hat das Oberlandesgericht Rostock
entschieden (Urteil vom 11.07.2007, Aktenzeichen: 6 U 2/07).
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| Der Fall: |
Der Käufer verlangte Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des
gekauften Gebrauchtwagens mit der Begründung, die Gesamtfahrleistung des erworbenen Fahrzeugs liege mit
84.110 km deutlich höher, als ihm vom Verkäufer mit 77.602 km angegeben worden sei. Das Oberlandesgericht gab
der Klage, entgegen der Vorinstanz, statt.
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| Die Begründung: |
Im Kaufvertragsformular hatte der Gebrauchtwagenhändler den Kilometerstand mit 77.602 km
angegeben, ohne irgendwelche Zusätze oder Einschränkungen aufzunehmen. Darin liegt daher nicht lediglich die
Wiedergabe des Tachometerstandes, sondern die Angabe der Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs. In einer solchen
Angabe eines Gebrauchtwagenhändlers liegt, anders als dies der Bundesgerichtshof für den privaten Kfz-Verkauf
entschieden hat, zugleich die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Der gewerbliche Verkäufer, der dies
vermeiden will, muss hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen, dass er keine Garantie für die Gesamtfahrleistung
abgeben möchte. Geschieht dies nicht, darf sich der Käufer auf die besondere Erfahrung und Sachkunde des
Händlers verlassen und dessen Erklärung als Übernahme einer Garantie verstehen.
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| Praxisempfehlung: |
Aus Sicht des Käufers ist das Urteil des OLG Rostock vielversprechend. Anders als
beim privaten Gebrauchtwagenkauf kann er den gewerblichen Händler auf eine Garantieerklärung festnageln und
auch ohne Verschulden des Verkäufers Schadensersatzansprüche geltend machen.
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Der gewerbliche Verkäufer kann dies verhindern, indem er vertraglich klarstellt, dass
die Angabe des Kilometerstands lediglich den abgelesenen Tachometerstand wiedergibt oder dass die Angabe des
Kilometerstands gemäß den Angaben des Vorbesitzers oder aber jedenfalls ohne Gewähr erfolgt. |
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| Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz
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