Archiv Verkehrsrecht

Entziehung der Fahrerlaubnis bei Parkverstößen

Parkverstöße werden im Volksbewußtsein gerne dem Bagatellbereich zugeordnet. Für manch einen Verkehrsteilnehmer gilt ein Jahr ohne Knöllchen gar als “unsportlich“. Doch zu viele Igel sind des Hasen Tod.

Eine Vielzahl von punktebewehrten Parkverstößen kann im Einzelfall durchaus die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde rechtfertigen. In einem vom Oberverwaltungsgericht Münster entschiedenen Fall hatte der Betroffene von Oktober 2003 bis September 2005 insgesamt 27 Parkverstöße begangen, hinzu kamen noch zwei Geschwindigkeitsverstöße (OVG Münster, Beschluss vom 18.01.06, NZV 2006, Seite 224).


Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz


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