Wenn es um die
Sicherung von Arbeitsplätzen geht, hat der
Betriebsrat erhebliche
Einwirkungsmöglichkeiten. Der Betriebsrat kann nicht nur
eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung
unterbreiten. Er kann den Arbeitgeber auch zur Aufnahme von
Beratungen zwingen. In seinem neuen Praxisbeitrag
„Sichere Arbeitsplätze: Beratungsverfahren zur Beschäftigungssicherung“ befasst sich Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer mit den
denkbaren Maßnahmen der
Beschäftigungssicherung. Die Themenpalette reicht von der flexiblen Gestaltung der
Arbeitszeit, Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit über neue Formen der Arbeitsorganisation bis hin zur Qualifizierung
der Arbeitnehmer (Handbuch Arbeitgeberrechte Betriebsrat, Mai/Juni 2007, S. 25-40).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz