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Neuer Praxisbeitrag: Häufige Fehlzeiten – Gegenstrategien des Arbeitgebers
Häufige Fehlzeiten der Arbeitnehmer verursachen hohe Kosten, beeinträchtigen den Betriebsablauf und stören den Betriebsfrieden. Im
Extremfall untergraben sie außerdem die Autorität des Vorgesetzten. Zwar sinken die Krankheitsquoten immer mehr. Trotzdem besteht
das Problem häufiger Fehlzeiten weiter. In seinem neuen Praxisbeitrag „Häufige Fehlzeiten“ (Handbuch Neues Arbeitsrecht für
Vorgesetzte, 11/2006, S. 89-106) entwickelt Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer Gegenstrategien zu den wichtigsten Formen der
Fehlzeiten: Unentschuldigtes Fehlen, Ankündigung einer Krankheit (z.B. für den Fall einer Urlaubsablehnung), eigenmächtige
Selbstbeurlaubungen und vorgetäuschte Krankheiten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei in dem richtigen Umgang mit ärztlichen
Attesten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz
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