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Archiv Arbeitsrecht - Haftung,
Arbeitgeber
Abschluss einer Unfallversicherung für Arbeitnehmer -
Schadensersatzverpflichtung des Arbeitgebers
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| Das Urteil: |
Schließt der Arbeitgeber zu Gunsten eines Arbeitnehmers eine
Unfallversicherung ab und vereinbart er mit dem Versicherungsunternehmen
einen Direktanspruch des Arbeitnehmers auf die Versicherungsleistungen, muss er dies dem
Arbeitnehmer auch mitteilen. Andernfalls macht sich der Arbeitgeber unter Umständen
schadensersatzpflichtig. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom sechster
26.07.2007, Aktenzeichen: 8 AZR 707/06).
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| Der Fall: |
Der Arbeitgeber hatte zu Gunsten seiner Arbeitnehmer eine Unfallversicherung
abgeschlossen (Gruppenunfallversicherung). Mit der Versicherungsgesellschaft vereinbarte er, dass den
versicherten Arbeitnehmern ein Direktanspruch auf die Versicherungsleistungen zustehen sollten. Hiervon
unterrichtete der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer allerdings nicht.
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Später erlitt eine Arbeitnehmerin als PKW-Insassin einen Verkehrsunfall und erlitt
schwere Verletzungen, die zu einem Pflegefall führten. Da die Arbeitnehmerin von der Existenz der
Unfallversicherung zunächst keine Kenntnis hatte, lehnte das Versicherungsunternehmen den erst nach
Ablauf der maßgeblichen Fristen erhobenen Zahlungsanspruch der Arbeitnehmerin – zurecht -ab.
Deshalb nahm die Mitarbeiterin den Arbeitgeber auf Schadensersatz in Anspruch und obsiegte vor
dem Bundesarbeitsgericht. Der Arbeitgeber hat nach Ansicht des BAG seine arbeitsvertragliche
Aufklärungspflicht gegenüber der Arbeitnehmer verletzt.
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| Praxisempfehlung: |
Diese Entscheidung zeigt, wie gefährlich fürsorgliche Arbeitgeber leben. Im
entschiedenen Fall kostete dem Arbeitgeber seine Fürsorge ca. 70.000 €. Aber auch sonst müssen
Arbeitgeber bei freiwilligen Leistungen vorsichtig sein. Fehlt eine wirksame vertragliche oder sonstige
rechtliche Regelung, können die begünstigten Arbeitnehmer unter Umständen auch für die Zukunft Anspruch
auf eine eigentlich nur einmalig gewährte Leistung haben. |
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| Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz
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