Archiv Arbeitsrecht - Haftung, Arbeitgeber
 
Abschluss einer Unfallversicherung für Arbeitnehmer - Schadensersatzverpflichtung des Arbeitgebers
Das Urteil:
Schließt der Arbeitgeber zu Gunsten eines Arbeitnehmers eine Unfallversicherung ab und vereinbart er mit dem Versicherungsunternehmen einen Direktanspruch des Arbeitnehmers auf die Versicherungsleistungen, muss er dies dem Arbeitnehmer auch mitteilen. Andernfalls macht sich der Arbeitgeber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom sechster 26.07.2007, Aktenzeichen: 8 AZR 707/06).
 
Der Fall:
Der Arbeitgeber hatte zu Gunsten seiner Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abgeschlossen (Gruppenunfallversicherung). Mit der Versicherungsgesellschaft vereinbarte er, dass den versicherten Arbeitnehmern ein Direktanspruch auf die Versicherungsleistungen zustehen sollten. Hiervon unterrichtete der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer allerdings nicht.
 
 
Später erlitt eine Arbeitnehmerin als PKW-Insassin einen Verkehrsunfall und erlitt schwere Verletzungen, die zu einem Pflegefall führten. Da die Arbeitnehmerin von der Existenz der Unfallversicherung zunächst keine Kenntnis hatte, lehnte das Versicherungsunternehmen den erst nach Ablauf der maßgeblichen Fristen erhobenen Zahlungsanspruch der Arbeitnehmerin – zurecht -ab. Deshalb nahm die Mitarbeiterin den Arbeitgeber auf Schadensersatz in Anspruch und obsiegte vor dem Bundesarbeitsgericht. Der Arbeitgeber hat nach Ansicht des BAG seine arbeitsvertragliche Aufklärungspflicht gegenüber der Arbeitnehmer verletzt.
 
Praxisempfehlung:
Diese Entscheidung zeigt, wie gefährlich fürsorgliche Arbeitgeber leben. Im entschiedenen Fall kostete dem Arbeitgeber seine Fürsorge ca. 70.000 €. Aber auch sonst müssen Arbeitgeber bei freiwilligen Leistungen vorsichtig sein. Fehlt eine wirksame vertragliche oder sonstige rechtliche Regelung, können die begünstigten Arbeitnehmer unter Umständen auch für die Zukunft Anspruch auf eine eigentlich nur einmalig gewährte Leistung haben.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz

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