Gesetzesänderungen


Arbeitnehmer-Entsendegesetz erweitert
 
Am 01.07.2007 ist das "Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes" in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat damit auch das Gebäudereinigerhandwerk als weitere Branche in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes einbezogen. Allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne sowie die Regelungen über Urlaubsdauer, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gelten in dieser Branche somit künftig auch für die nach Deutschland entsandten ausländischen Arbeitnehmer.
 
 
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz

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