Gesetzesänderungen
Arbeitnehmer-Entsendegesetz erweitert
Am 01.07.2007 ist das "Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes" in Kraft getreten. Der Gesetzgeber
hat damit auch das Gebäudereinigerhandwerk als weitere Branche in den Anwendungsbereich des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes einbezogen. Allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne sowie die Regelungen über
Urlaubsdauer, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gelten in dieser Branche somit künftig auch für die nach Deutschland entsandten
ausländischen Arbeitnehmer.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz
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