Gesetzesänderungen
 
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) europarechtswidrig?
Die Vereinbarkeit des AGG mit dem Europarecht ist mehr als fraglich. Denn anders als die europäischen Richtlinien nimmt § 2 Abs. 4 AGG Kündigungen ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes aus. Da das AGG zudem in sich widersprüchlich ist, besteht seit geraumer Zeit Streit zwischen Arbeitsrechtlern zu der Frage, ob und in welchem Umfang bei betriebsbedingten Kündigungen noch auf das Kriterium des Lebensalters abgestellt werden darf. Denn das Kündigungsschutzgesetz ordnet an, dass im Rahmen der Sozialauswahl neben der Beschäftigungsdauer, bestehenden Unterhaltsverpflichtungen und einer etwaigen Schwerbehinderung auch das Lebensalter zu berücksichtigen ist. Das Alter ist aber eines der Diskriminierungsmerkmale, die das europäische Recht beseitigen will.

Die EU-Kommission beabsichtigt deshalb, gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelhaften Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien einzuleiten. Zunächst muss die Bundesregierung nun eine Stellungnahme abgeben.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz

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