Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wirft seine Schatten auf nahezu sämtliche Bereiche des
Arbeitslebens. Auch die
Versetzungsbefugnis des Arbeitgebers ist nun am Maßstab des AGG zu messen. Mit den neuen Anforderungen an die Versetzungsbefugnis
beschäftigt sich ein aktueller Praxisbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer (Handbuch Arbeitgeberrechte 1/2007, S. 41-61). Im
Mittelpunkt steht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen.
Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz