Gesetzesänderungen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18.08.2006 in Kraft getreten
Einen Tag nach seiner Verkündung ist das lang erwartete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18.08.2006 in Kraft
getreten, wenngleich unter geändertem Taufnamen: das Kind hatte ursprünglich auf den Namen „Antidiskriminierungsgesetz“
hören sollen. Der vollständige Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt abgedruckt (BGBl. 2006 Teil I, Nr. 39, Seite 1897
ff.).
Die Reich- und Tragweite des Gesetzes lässt sich noch nicht klar abschätzen. Wie das Gesetz in der Praxis von den
Betroffenen „gelebt“ werden muss, werden letztlich die Gerichte festlegen. Klar ist, dass zivil- und vor allem
arbeitsrechtliche Folgerungen aus dem Gesetz zu ziehen sind. Arbeitsrechtlich sollten in allen Unternehmen ab sofort
Stellenausschreibungen, Bewerbungsgespräche und Ablehnungsschreiben auf dem Prüfstand des AGG stehen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz
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