Gesetzesänderungen


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18.08.2006 in Kraft getreten

Einen Tag nach seiner Verkündung ist das lang erwartete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18.08.2006 in Kraft getreten, wenngleich unter geändertem Taufnamen: das Kind hatte ursprünglich auf den Namen „Antidiskriminierungsgesetz“ hören sollen. Der vollständige Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt abgedruckt (BGBl. 2006 Teil I, Nr. 39, Seite 1897 ff.).

Die Reich- und Tragweite des Gesetzes lässt sich noch nicht klar abschätzen. Wie das Gesetz in der Praxis von den Betroffenen „gelebt“ werden muss, werden letztlich die Gerichte festlegen. Klar ist, dass zivil- und vor allem arbeitsrechtliche Folgerungen aus dem Gesetz zu ziehen sind. Arbeitsrechtlich sollten in allen Unternehmen ab sofort Stellenausschreibungen, Bewerbungsgespräche und Ablehnungsschreiben auf dem Prüfstand des AGG stehen.


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Peter Bitzer, Köln - Sülz

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